Konfus in Lunsen

Ordnung für die Konfirmandenarbeit in der Kirchengemeinde Lunsen
 
I.             Vorwort
 
Bei der Konfirmation wird Konfirmand*innen der Segen des lebendigen Gottes zugesprochen: »Gott spricht: Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein.« (1. Mose 12,2) Mit diesen Worten wird den Konfirmand*innen auf ihrem Lebensweg Gottes Begleitung zugesagt.
 
Bewusst und öffentlich stimmen junge Menschen am Ende ihrer Konfirmand*innenzeit in das christliche Glaubensbekenntnis ein, und gemeinsam bitten sie mit der Gemeinde Gott darum, im Glauben zu wachsen und bewahrt zu werden. Der Glaube als ein Geschenk entwickelt sich im Leben immer weiter. 
 
Die kirchliche Arbeit mit Konfirmand*innen gründet in der Zusage und im Auftrag Jesu Christi: »Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.« (Mt 28, 18-20) 
 
Von diesem Auftrag her legt diese Ordnung der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Lunsen die Grundlagen, Ziele und Bedingungen der Konfirmand*innenarbeit fest. 
Die Konfirmand*innenarbeit ist ein wesentliches Bildungsangebot und eine zentrale Aufgabe der Kirchengemeinde. Sie soll getaufte und noch nicht getaufte Kinder und Jugendliche mit dem christlichen Glauben und seiner Praxis in Gottesdienst und Alltag vertraut machen, sie befähigen, eigenverantwortlich als Christ*innen ihr Leben zu gestalten und auskunftsfähig zu sein, was es bedeutet, im Glauben an Gott zu leben: 
»Seid allezeit bereit zur Verantwortung vor jedermann, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist.« (1. Petr 3,15)
Die Kirchengemeinde hat gemeinsam mit Eltern/Sorgeberechtigten und Pat*innen bei der Taufe Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen, sie auf dem Weg des Glaubens zu begleiten, übernommen.
 
 
II.           Anmeldung
 
Kinder und Jugendliche werden rechtzeitig vor Beginn der Konfirmand*innenzeit öffentlich und - sofern die Daten vorliegen - persönlich eingeladen und gebeten, sich verbindlich für die Teilnahme anzumelden. Bei getauften Kindern und Jugendlichen sollte bei der Anmeldung die Taufbescheinigung bzw. Taufurkunde vorgelegt werden. Die Eltern/Sorgeberechtigten unterschreiben die Anmeldung.
Es wird zu einem Informationsabend eingeladen. An diesem Abend wird über Form, Inhalte, Zielsetzung und Terminplanung der Konfirmand*innenarbeit informiert. Die Ordnung und das Konzept der Arbeit werden vorgestellt und mit den Konfirmand*innen und ihren Eltern/Sorgeberechtigten besprochen. 
 
Allen Kindern bzw. Jugendlichen, die sich zur Konfirmand*innenarbeit anmelden möchten, soll eine Teilnahme ermöglicht werden.
 
Die Eltern/Sorgeberechtigten bestätigen schriftlich, dass sie die Ordnung für die Konfirmand*innenarbeit zur Kenntnis nehmen und anerkennen.
 
 
III.        Mitwirkende in der Konfirmand*innenarbeit
 
In der Kirchengemeinde/der Region wird die Konfirmand*innenarbeit von beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden im Team gestaltet. 
 
Hierzu gehören der Ortspastor*in (oder Vertretung) und nach Möglichkeit Jugendliche als Teamer.
 
Diese bilden sich entsprechend ihren Aufgaben regelmäßig fort. Im Rahmen eines Schutzkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt gehört dazu, dass ehrenamtlich Mitarbeitende ab dem 18. Lebensjahr ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, unter 18-Jährige die Selbstverpflichtung.
Beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende unterschreiben bei jeder Neubildung des Teams den Teamvertrag.
 
 
IV.          Dauer
 
Die Konfirmand*innenzeit beginnt für die Jugendlichen im Laufe des 7. Schuljahres und erstreckt sich kontinuierlich über mindestens zwölf Monate. Sie schließt in der Regel mit der im 8. Schuljahr stattfindenden Konfirmation ab, die zwischen Ostern und Pfingsten (einschließlich) gefeiert werden soll. 2024 einmalig bereits im September.
 
 
V.            Organisationsform
 
Zur Konfirmand*innenarbeit gehören monatliche Gruppentreffen. Die Teilnahme ist grundsätzlich verbindlich.
 
Die Konfirmand*innenarbeit umfasst insgesamt mindestens 70 Zeitstunden. Ein Konfirmand*innentag oder ein Tag einer Konfirmand*innenfreizeit wird dabei mit max. sechs Zeitstunden gewertet. 
Ein genauer Terminplan wird nach Möglichkeit beim ersten Informationsabend verteilt.
 
Zur Konfirmand*innenarbeit gehört die Teilnahme 
·       an den Gruppentreffen
·       an einer mehrtägigen regionalen Konfirmandenfahrt
·       an mindestens zwei KONFItüre-Angeboten
 
Die Eltern/Sorgeberechtigen beantragen, sofern nötig, eine Beurlaubung vom Schulunterricht (eine Vorlage für die Beurlaubung wird zur Verfügung gestellt). Über die Planung und Durchführung von Freizeit(en) werden die Konfirmand*innen sowie ihre Eltern/Sorgeberechtigten rechtzeitig vorher informiert.
 
Wenn Konfirmand*innen aus wichtigen Gründen verhindert sind, an der Konfirmand*innenarbeit teilzunehmen, lassen sie sich vorher vom Pfarramt beurlauben. Für eine nachträgliche Entschuldigung legen sie eine entsprechende Erklärung der Eltern/Sorgeberechtigten vor.
 
Die Konfirmand*innenarbeit der Kirchengemeinde versteht sich inklusiv. Teilhabe wird allen Kindern und Jugendlichen, die sich konfirmieren lassen wollen, ermöglicht. Die Diversität der Menschen wird geachtet. Das schließt gendersensibles Verhalten aller Beteiligten mit ein.
 
Das Kindeswohl wird in der Arbeit mit Konfirmand*innen geschützt und hat einen hohen Stellenwert.
 
 
VI.          Ausstattung
 
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind:
·       Bibel
·       Schreibzeug
 
Für Ordner und anderes Material zahlen die Konfirmandinnen und Konfirmanden einen angemessenen Kostenbeitrag.
 
Die Kirchengemeinde, der Kirchenkreis und die Eltern/Sorgeberechtigten beteiligen sich anteilig an den Kosten für Freizeiten. Allen Konfirmand*innen soll eine Teilhabe unabhängig von finanziellen Voraussetzungen ermöglicht werden. Wo eine finanzielle Beteiligung durch die Familien nicht möglich ist, wird eine Unterstützung bis zur Höhe des vollen zu entrichtenden Betrages gewährt. 

VII.       Themen und Inhalte
 
Lernen, was es heißt, als Christ*in zu leben
 
In der Konfirmand*innenzeit sollen die Konfirmand*innen für sich entdecken, was es heißt zu glauben und den Glauben mit ihrer Person in Verbindung bringen. Dazu eignen sie sich Wissen über den christlichen Glauben an, lernen altersgemäße Formen von Spiritualität kennen und üben sie ein und werden befähigt, selbst im Glauben zu leben und zu handeln. 
 
In der Konfirmand*innenarbeit wird es den Kindern und Jugendlichen ermöglicht, ihre eigene Perspektive und Lebenswelt mit biblischen Inhalten, Traditionen, Ritualen und aktuellen Lebensbezügen der christlichen Gemeinde zu verschränken. Die Kinder bzw. Jugendlichen erweitern ihr Wissen über den christlichen Glauben und seine Traditionen bzw. lernen beides kennen. 
Dazu gehört, dass sie zentrale Texte der Bibel und der Tradition kennenlernen, sich zu ihnen in Beziehung setzen und sie sich aneignen.
Die Konfirmand*innenarbeit beinhaltet insbesondere folgende Themen: 
 
Lernen mit Kopf, Herz und Hand
 
Die Kinder bzw. Jugendlichen entdecken, entwickeln und gestalten christliches Leben. Sie werden ermutigt und gestärkt, ihr Christsein konkret werden zu lassen. Hierzu gehören:
 
·       Unsere Gruppe
·       Unsere Kirche
·       Unser Gottesdienst
·       Jesus Christus - Person und Werk
·       Die Bibel
·       Das Abendmahl
·       Die Taufe
·       Glauben bekennen
·       Beten und das Vater Unser
·       Tod und Trauer
·       Diakonie
 
 
Die Kinder bzw. Jugendlichen erleben und gestalten Gemeinschaft. In der Gruppe lernen sie einen christlich geprägten angemessenen Umgang mit anderen, entdecken Formen des Zusammenlebens, üben Toleranz und gegenseitige Achtung. Zudem können sie ihre Rolle in der Gemeinschaft finden, wahrnehmen, reflektieren und ggf. verändern. 
 
In der Konfirmand*innenzeit bilden die Kinder und Jugendlichen ihr Selbstwertgefühl, ihre Identität und ihren Charakter weiter aus. Dazu gehört, dass die Kinder bzw. Jugendlichen ihre Gaben entdecken und entfalten, durch spirituelle Angebote eine Gottesbeziehung finden, sie festigen und kreativ reflektieren. Sie bringen eigene Wertschätzung und Verant­wortung für sich und andere in Balance.
 
Die Inhalte und die konkrete Planung der Konfirmand*innenzeit wird mit den Konfirmand*innen und deren Eltern/Sorgeberechtigten besprochen. Den Konfirmand*innen wird es ermöglicht, eigene Themen einzubringen und Arbeitsformen mitzugestalten.
 
 
VIII.    Teilnahme und Mitwirkung am Gottesdienst und am gemeindlichen Leben
 
Die Konfirmand*innen lernen die vielfältigen Formen des gemeindlichen Lebens (Gottesdienste, Gemeindekreise, diakonische Aktivitäten etc.) kennen und gestalten diese aktiv mit. 
 
Sie erfahren sich als wertgeschätzte Mitglieder der Gemeinde.
 
Gottesdienste
 
Die Konfirmand*innen nehmen während ihrer Konfirmand­*innenzeit an mindestens 25 Gottesdiensten teil, um mit dem gottesdienstlichen Leben in seinen vielfältigen Formen bekannt und vertraut zu werden sowie es nach ihren Interessen mitzugestalten. 
Die Kirchengemeinde, die Region und der Kirchenkreis bieten Gottesdienste an, die Themen und Fragen der Kinder und Jugendlichen aufnehmen. Gerne können Konfirmand*innen ihre Themen in diese Gottesdienste einbringen und sie mitgestalten. Die Eltern/Sorgeberechtigten werden eingeladen, gemeinsam mit den Konfirmand*innen an den Gottesdiensten teilzunehmen. 
 
Gemeindliches Leben
 
Die Konfirmand*innen nehmen an folgenden Angeboten des Gemeindelebens teil und gestalten diese mit: Krippenspiel
 
Die Konfirmand*innen nehmen schon während ihrer Konfirmand*innenzeit an Angeboten der Jugendarbeit teil, wirken mit und übernehmen Aufgaben im Rahmen der "KONFItüre."
 
 
IX.          Sakramente
 
Taufe
 
Konfirmand*innen, die noch nicht getauft sind, können vor oder während der Konfirmand*innenzeit getauft werden. 
 
Die Gemeinde lädt während der Konfirmand*innenzeit alle noch nicht getauften Konfirmand*innen zu einem Taufgottesdienst ein. Dazu wird vorher ein Gespräch mit ihnen, ihren Eltern/Sorgeberechtigten und ggf. ihren Pat*innen geführt.
 
Abendmahl

In unserer Gemeinde sind die Konfirmand*innen zum Abendmahl eingeladen und haben an diesem teil. Darüber hinaus werden sie während der Konfirmand*innenzeit in die Bedeutung des Abendmahls eingeführt. 
 
X.            Eltern, Sorgeberechtigte und Pat*innen
 
Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Konfirmandinnen und

Konfirmanden während der Konfirmandenzeit mit Interesse zu begleiten sowie an

Elternabenden teilzunehmen. Falls notwendig, werden sie gebeten, im Rahmen ihrer

Möglichkeiten, einen finanziellen Beitrag (z.B. für Unterrichtsmaterial) zu übernehmen. Aktive Mitarbeit (z.B. bei Projekten) ist willkommen. Während der Konfirmandenzeit finden Elternabende nach Bedarf statt.

Eltern und Erziehungsberechtigte sind ausdrücklich ermutigt, eigene Glaubensfragen neu zu thematisieren und einzeln oder in Gruppen das Gespräch mit dem Pfarramt zu suchen.

 
 
XI.          Abschluss und Vorstellung der Konfirmand*innenarbeit
 
Die Konfirmand*innen gestalten einen besonderen Gottesdienst vor der Konfirmation und stellen sich in dieser gemeinsamen Gottesdienstfeier vor.
 
Frühzeitig vor dem Abschluss der Konfirmandenarbeit werden mit den

Erziehungsberechtigten anlässlich eines Elternabends die mit der Konfirmation zusammenhängenden Fragen besprochen

 
XII.       Konfirmation
 
Die Konfirmation setzt die Taufe voraus.
 
Das Pfarramt entscheidet in Absprache mit den Verantwortlichen für die Konfirmand*innenarbeit über die Zulassung zur Konfirmation. 
 
Die Zulassung kann versagt werden, wenn ein*e Konfirmand*in das christliche Bekenntnis ablehnt. 
Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn ein*e Konfirmand*in
•       die Teilnahme an der Konfirmand*innenarbeit mehr als 2x unentschuldigt versäumt hat
•       diese Ordnung – trotz mehrfacher Gespräche – beharrlich verletzt hat
•       oder wenn besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation als nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.
 
Bevor die Zulassung zur Konfirmation versagt werden kann, ist durch die Verantwortlichen mit dem*der Konfirmand*in sowie den Eltern/Sorgeberechtigten ein Gespräch zu führen. Zu jedem Einzelfall geht einer Entscheidung eine Beratung mit dem Kirchenvorstand voraus.
 
Gegen die Versagung können die Eltern/Sorgeberechtigten Beschwerde bei dem*der Superintendent*in und gegen dessen*deren Entscheidung eine weitere Beschwerde bei dem*der Regionalbischöf*in einlegen.
 
 
XIII.    Beschluss über die Ordnung
 
Diese Ordnung haben Kirchenvorstand und Pfarramt am 15.12.'23 gemäß § 13 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14. Dezember 1989 (Kirchl. Amtsbl. 1989, S. 154), das zuletzt durch Artikel 20 des Kirchengesetzes vom 12. Dezember 2019 (Kirchl. Amtsbl. 2019, S. 284, 301) geändert worden ist, beschlossen.
 
Sie gilt erstmalig für den Konfirmand*innen-Jahrgang 2023/2024…
 
Ort: Lunsen
 
Datum:  15.12.'23
 
Ev.­-luth. Kirchengemeinde: 
 
- Kirchenvorstand und Pfarramt -        L.S.